Rechtsprechung
AG Blomberg, 11.02.2016 - 4 C 64/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- webshoprecht.de
Bei länger zurückliegendem Spam besteht keine Widerholungsgefahr mehr
- webshoprecht.de
Bei länger zurückliegendem Spam besteht keine Widerholungsgefahr mehr
- online-und-recht.de
Keine Wiederholungsgefahr, wenn Spam-Mail länger zeitlich zurückliegt
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Alte Spam-Mail: Kein Unterlassungsanspruch
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch, wenn von Versand von Spam bereits länger zeitlich zurückliegt
Verfahrensgang
- AG Blomberg, 11.02.2016 - 4 C 64/15
- LG Detmold, 12.09.2016 - 10 S 30/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus AG Blomberg, 11.02.2016 - 4 C 64/15
Hierfür wäre erforderlich, dass die Parteien in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen würden, mithin gleichartige Dienstleistungen an denselben Endverbraucherkreis abzusetzen versuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07 = BeckRS 2009, 23614).